Ohne große Getöse wurde unser Verein bereits 1902 gegründet - näheres hierzu finden Sie in der Chronik - und hat heute ca. 330 Mitglieder.
Ganz selbstverständlich gilt unser Hauptinteresse dem Obst- und Gartenbau, heutzutage mit einem eindeutigen Schwerpunkt im Bereich des privaten Haus- und Freizeitgartens.
Vielfältige Vereinsaktivitäten unterstützen diese Interessen mit Informations- und Erfahrungsaustausch aber auch mit öffentlichen Aktivitäten in der Gemeinde und der Pflege einiger Bräuche sowie einem lebendigen Vereinsleben.
Einhundert Jahre Obst- und Gartenbauvereins Heidingsfeld
- gestern, heute und morgen -
Der Obst- und Gartenbauverein Heidingsfeld wurde am 27. Januar 1902 gegründet. Nachdem in einer landwirtschaftlichen Versammlung, im Kapitelshof am 15. Dezember 1901 nach einem Vortrag des Kgl. Landwirtschaftslehrers Alberts über "den rationellen Betrieb des Obstbaues in der Nähe größerer Städte" verschiedene Besucher dieser Versammlung sich zur Gründung eines Obstbauvereins Heidingsfeld verpflichtet hatten, berief Herr Bürgermeister Otto da hier auf Montag, den 27. Januar 1902 eine Versammlung hiesiger Obstbau- Interessenten in das Eckertsche Restaurant ein, um den in Aussicht stehenden Verein durch Beratung und Festsetzung von Statuten "Wirklich zu gründen". Nach Festsetzung der "Statuten" fand die Wahl der Ausschussmitglieder statt. Aus dieser Wahl ging hervor:
1. Vorstand Gutsbesitzer Michael Steinert, 2. Vorstand Stadtkämmerer Georg Ohlhaut, Schriftführer Lehrer Karl Schuler, Kassier Wagnermeister Karl Balling, Uhrmacher Rösch, als Beisitzer Zimmermeister Karl Balling, Ökonom Martin Hofmann und Kunstgärtner Johann Heinrich.
Schriftführer, Lehrer Schuler gab einen kurzen Überblick über die Vorteile der Vereinszugehörigkeit. Der Einberufer Herr Bürgermeister Otto schloss die Versammlung unter Empfang des allseitigen Dankes der Versammelten für deren aufopfernde Bemühungen zum Zustandekommen des Vereins diese erste Versammlung des Obstbauvereins Heidingsfeld.
Nach Michael Steinert wurde am 15. Januar 1904 Herr Oberlehrer Wanner zum 1. Vorstand gewählt. Am 21. August 1904 zählte der noch junge Verein bereits 76 Mitglieder. Auf einer Generalversammlung am 22. Februar 1926 wurde als 1. Vorstand Herr Oberlehrer Wanner erneut bestätigt. Vereinslokal war "Zum Dürrenberg" bei Mitglied und 2. Kassier Michael Hiller. Es wurde beschlossen jährlich eine Obstbaumverlosung durchzuführen. Für die Vereinsgründung waren damals hauptsächlich wirtschaftliche Gründe maßgebend. Es waren vor allem Landwirte, Winzer und Arbeiter die wegen jahrelangen Missernten im Weinbau sich durch Obsterzeugung und Vermarktung in der nahen Stadt ein Zubrot verdienen und den Eigenbedarf decken wollten. Da Südfrüchte einen teueren Luxus darstellten, konnten mit dem heimischen Obst respektable Preise erzielt werden. Weinberge wurden damals gerodet und mit Obsthochstämmen und Beerenobst bepflanzt. Zudem spielten der selbsterzeugte Apfelmost als Haustrunk und der Zwetschgenschnaps als "Medizin" eine wichtige Rolle. Schon damals bestand auch ein Trend zur Erzeugung von Qualitätsfrüchten. In den Hausgärten pflanzte man gerne Spalierbäume, die saubere und gleichmäßige Früchte brachten.
Von Beginn der Vereinstätigkeit an standen Fachvorträge, Besichtigungen von Baumschulen und Lehrfahrten auf dem Programm.
Vereinsvorstände waren:
1902 - 1904 Gutsbesitzer Michael Steinert
1904 - 1933 Hauptlehrer Wanner
1933 - 1945 Gustav Baumann
1948 - 1950 Eduard Hofmann
1950 - 1966 Heinrich Müller
1966 - 1988 Hedwig Nülle
1988 - 1992 Erich Hofmann
1992 - 2012 Rudi Wohlfart
2012 - Heike Götz
In der Zeit des Dritten Reiches wurde der Verein unter die Aufsicht der Parteileitung gestellt.
Der verdiente Vereinsvorstand Gustav Baumann hieß von da ab "Führer" und musste allmonatlich dem Gauleiter über die Vereinstätigkeit Bericht erstatten. Der Vereinsbeitrag betrug in dieser Zeit 2 RM. Wenn man bedenkt, dass jedes Mitglied alljährlich einen Obstbaum gratis erhielt, so war die Mitgliedschaft noch ein Geschäft. Bis zum Beginn des 2. Weltkrieges im Jahre 1939 nahm die Mitgliederzahl ständig zu. Die Versammlungen fanden damals in der Gastwirtschaft Brehm und Hellert statt. Die Mitglieder wurden vom Verein mit Saatgut und Pflanzmaterial versorgt.
In den Kriegsjahren galt es die so genannte "Erzeugungsschlacht" zu gewinnen. Kartoffeln, Bohnen und Erbsen aus einen Anbau waren wegen der Nahrungsmittelrationierung eine wichtige Ernährungsquelle.
Vorstand Gustl Baumann verstand es während der Kriegs- und Nachkriegszeit durch seine guten Beziehungen immer wieder die Hätzfelder mit ausreichend Saatgut, Spritzmittel und Dünger zu versorgen. Auch in den dreißiger Jahren unternahm der Verein Tagesfahrten zu fachlich interessanten Zielen und Gartenschauen u.a. Besichtigungen von Obstanlagen in Erlabrunn, Margetshöchheim und Gerbrunn. Daneben fanden Sonntags öfter Lehrgänge in den Gärten von Mitgliedern statt, die sehr gut besucht waren.
Bis zum Jahr 1942 stieg die Mitgliederzahl auf 500 an. Nach der durch Krieg und Zusammenbruch bedingten Ruhepause wurde der Verein am 8. Januar 1948 mit 25 Mitglieder neu gegründet.
Gewählt wurden u.a. als 1. Vorstand Eduard Hofmann und als technischer Berater Gustl Baumann.
Von 1950 - 1966 leitete der erfahrene Fachmann Heinrich Müller den Verein. Ab Oktober 1966 führte die tatkräftige Frau Hedwig Nülle den Verein, bis sie nach 22jähriger Tätigkeit aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. In dieser Zeit stieg die Mitgliederzahl auf 250 Personen an. Von l988 bis 1992 übernahm Erich Hofmann als fachkundiger Gärtnermeister die Vereinsführung.
Seit seiner Wahl im Januar 1992 lenkt Vorstand Rudi Wohlfart die Geschicke des Vereins bis zum Januar 2012.
Im Jahr 1994 wurde im Feierlichen Rahmen unsere Vereinsfahne geweiht. Sie bildet seitdem das äußere Symbol der Zugehörigkeit und der Zusammengehörigkeit und begleitet uns bei vielen Anlässen, den freudigen wie auch den traurigen.
Der seit den Nachkriegsjahren anhaltende Aufschwung des Vereins hat sich bis heute fortgesetzt. Im letzten Jahrzehnt erhöhte sich die Mitgliederzahl weiter auf derzeit ca. 330 Mitglieder.
Seit Gründung des Vereins haben sich Zweck und Aufgaben erheblich gewandelt. Während noch in der Nachkriegszeit die Erzeugung von Obst- und Gemüse das Hauptziel waren, ist heute die Landespflege in den Vordergrund getreten.
Die Ziele sind in der neuen Satzung, die sich der Verein 1999 gab, formuliert:
„Der Verein bezweckt die Förderung des Obst- und Gartenbaues, der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.“
Einen weiteren Höhepunkt der Vereinsgeschichte stellte das 100-jährige Vereinsjubiläum im Jahr 2002 dar.
Im Januar 2012 übernahm Frau Heike Götz als 1. Vorständin die Führung des Vereins.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle unserem ehemaligen Schriftführer und Ehrenmitglied Heinz Rehling aus dessen Vorarbeit diese Chronik entstand.
Unsere Ziele sind in unserer Satzung definiert:
„Der Verein bezweckt die Förderung des Obst- und Gartenbaues, der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.“
Diese Ziele bleiben nicht nur graue Theorie, sie werden durch die Gemeinschaft vieler, am Garten interessierten Menschen täglich umgesetzt. Der Garten dient uns heute immer öfter als unreglementierter Freiraum für Kreativität, Aktivität und Erholung, verbunden mit dem direkten Erleben der Natur. Auf diese Weise bilden unsere Gärten eine landschaftliche Vielfalt die keine Planung je erreichen könnte.
Der Obst- und Gartenbauverein bietet hierzu, unterstützt von den Verbandsorganen, eine Plattform für Information, Inspiration und Erfahrungsaustausch.
Der Themenbogen von jährlich fünf Fachvorträgen spannt sich von naturnaher Gartenbewirtschaftung, bewusster Bodenpflege, Variationen von Obst-, Gemüse- und Kräuteranbau bis zum praktischen Baum- und Rosenschnitt. Aber auch Themen des Alltagslebens, wie z.B. Einführung des EURO werden berücksichtigt. Weitere Anregungen werden mit dem Besuch von Gartenschauen und Fachzeitschriften, aber nicht zuletzt auch im persönlichen Gespräch geboten.
Auch der gesellige Teil des Vereinslebens erhält seinen Stellenwert. Beginnend mit dem mittlerweile traditionellen, karnevalistischen Spanferkelessen in Löffelsterz, den im Frühjahr und Sommer durchgeführten Fünf- und Eintagesfahrten, dem Gartenfest, einem Bastelabend und der Adventsfeier bieten sich zahlreiche Gelegenheiten zum geselligen Beisammensein.
Die Pflege kultureller Werte findet konkret mit dem Schmücken des Osterbrunnens, bei der Fahnenbegleitung des ökumenischen Bittgang, der Kräuterweihe und dem gemeinsam mit Winzern und Landfrauen gestalteten Erntedankfest ihren Ausdruck. Hier wird auch die enge Verbindung des Vereins mit der Pfarrgemeinde sichtbar deren Pfarrsaal die Bühne für unsere Veranstaltungen bietet.
Auch wenn der Altersdurchschnitt unserer Mitglieder über 60 Jahre liegt, so sind wir doch ein junger Verein. "Obst- und Gartenbauer" sind nun einmal aktive Menschen, die nicht hinter dem Ofen sitzen.
Dinge wie Computer und Internet sind auch für uns als Hilfsmittel selbstverständlich. Das Kerninteresse unseres Vereins gilt aber auch in Zukunft der aktiven Beschäftigung mit unseren Gärten, und die Gestaltung dieses Lebensraums stellt ganz ohne Parteiprogramm auch einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Gesundheit und unserer Umwelt dar. Der Aufgabe, diese Werte verstärkt ins Bewusstsein junger Menschen zu rücken und deren Interesse daran zu fördern wollen wir uns zukünftig verstärkt widmen.
Wir setzen uns leidenschaftlich für den Erhalt und die Pflege unserer Gärten und der Natur ein.
Gemeinsame Aktivitäten stärken unsere Gemeinschaft und fördern den Austausch unter den Mitgliedern.
Unsere Vereinsaktivitäten bieten eine Plattform für Wissensaustausch und Erfahrungsberichte rund um den Gartenbau.
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Obst- und Gartenbauverein Würzburg Heidingsfeld erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des Stadtteils Heidingsfeld der Stadt Würzburg. Der Sitz des Vereins ist Würzburg Heidingsfeld.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein bezweckt die Förderung des Obst- und Gartenbaues, der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.
2. Die Förderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht Aufgabe des Vereins.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es:
1. Einer vom Beitretenden unterzeichneten, unbedingten Beitrittserklärung.
2. Eines Aufnahmebeschlusses des Vorstandes. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Abgewiesene Widerspruch bei der Vereinsleitung einlegen, welche endgültig entscheidet.
Personen, welche sich um den Verein und seine Bestrebungen besonders verdient gemacht haben, können durch Beschluß der Vereinsleitung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 4 Ausscheiden aus dem Verein
Mitgliedschaft endet:
1. Durch Ableben.
2. Durch Austritt. Der Austritt muß schriftlich erklärt werden und ist nur zum Schluß des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist möglich. Der Jahresbeitrag für das laufende Jahr ist daher voll zu entrichten. Der Austretende verliert jeden Anspruch gegen den Verein und sein Vermögen.
3. Durch Ausschluß.
§ 5 Ausschluß
Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden:
1. Wegen einer unehrenhaften Handlung.
2. Wegen Rückständen von Beiträgen, welche trotz zweifacher Mahnung nicht entrichtet wurden.
Die Ausschließung erfolgt durch Beschluß des Vorstandes zum Ende des Geschäftsjahres durch Streichung aus der Mitgliederliste. Vor der Beschlußfassung ist dem auszuschließenden Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Ausschließungsbeschluß hat die Tatsachen, auf denen die Ausschließung beruht sowie den gesetzlichen und satzungsmäßigen Ausschließungsgrund anzugeben. Der Beschluß ist dem ausgeschlossenen Mitglied vom Vorstand unverzüglich per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Vom Zeitpunkt der Absendung desselben kann das Mitglied nicht mehr an der Mitgliederversammlung teilnehmen, es sei denn, daß der Ausgeschlossene Berufung gegen den Ausschluß eingelegt hat.
Das ausgeschlossene Mitglied kann den Vorstandsbeschluß innerhalb von vier Wochen ab der Zustellung des Briefes durch Berufung an die Vereinsleitung anfechten. Die Vereinsleitung entscheidet dann, vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges, endgültig über den Ausschluß.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsvermögen. Sie sind aber verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber voll zu erfüllen.
§ 6 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht:
1. Die Vertretung ihrer Interessen im Rahmen des Zweckes ihres Vereins zu fordern.
2. An den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
3. Beim Verein Anträge zu stellen.
4. Die vom Verein zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu benutzen und die gebotenen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Verpflichtung:
1. Die Bestrebungen des Vereins nach besten Kräften zu fördern.
2. Die Satzung des Vereins zu befolgen.
3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
4. Die festgesetzten Jahresbeiträge zu bezahlen.
5. Die Einrichtungen des Vereins schonend zu behandeln und dem Verein jeden durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtung verursachten Schaden zu ersetzen.
§ 8 Organe des Vereins
1. Die dem Verein obliegenden Aufgaben werden besorgt durch
- die Mitgliederversammlung
- die Vereinsleitung
- den Vorstand
2. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege, gleichzeitig auch des zuständigen Bezirksverbandes und des Kreisverbandes.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, nach Möglichkeit in der Zeit zwischen Dezember und Februar, statt.
Zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist der Vorstand jederzeit berechtigt. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ihre Einberufung von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zweckes schriftlich beantragt wird.
§ 10 Einberufung der Mitgliederversammlung
Der 1. Vereinsvorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und bestimmt dazu den Termin und den Tagungsort. Die Einberufung hat entweder durch schriftliche Einladung, durch Aushang an den öffentlichen Anschlagtafeln oder durch Bekanntmachung in der Presse zu erfolgen. Die Einberufung muß mindestens acht Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen. Über Themen, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, kann die Mitgliederversammlung keinen endgültigen Beschluß fassen.
§ 11 Durchführung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlußfähig. Sie faßt ihre Beschlüsse, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung festgelegt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit zählt als Ablehnung. Beschlüsse zur Abänderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder. Die Art der Abstimmung beschließt die Mitgliederversammlung. Das Stimmrecht muß durch das Mitglied persönlich ausgeübt werden.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vereinsvorsitzende. Ist dieser verhindert oder am Gegenstand der Beratung beteiligt, so übernimmt den Vorsitz der 2. Vereinsvorsitzende. Ist dieser auch verhindert oder am Gegenstand der Beratung beteiligt, so wählt die Mitgliederversammlung für diesen Punkt der Tagesordnung einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist vom Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Mitglied der Vereinsleitung, eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
1 . Genehmigung des alljährlich zu erstattenden Tätigkeits- und Kassenberichtes; Entlastung des Vorstandes und des Vereinskassiers.
2. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und des Arbeitsplanes.
3. Festsetzung der Höhe des Vereinsbeitrages.
4. Festsetzung und Abänderung der Satzung.
5. Wahl der Vereinsleitung (§ 13).
6. Wahl der Rechnungsprüfer.
7. Beschlußfassung über die von Mitgliedern gestellten Anträge.
8. Verbescheiden von Beschwerden gegen die Vereinsleitung.
9. Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins.
§ 13 Vereinsleitung
Die Vereinsleitung besteht aus dem 1. Vereinsvorsitzenden, dem 2. Vereinsvorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer sowie einigen Vereinsmitgliedern, welche auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Die Ämter des Kassiers und des Schriftführers können auch von einer Person geführt werden.
Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Bestellung der Vereinsleitung oder einzelner Mitglieder widerrufen, ebenso die Aufgabenverteilung innerhalb der Vereinsleitung.
Die Bestellung ist zu widerrufen, wenn ein Mitglied der Vereinsleitung sich eine grobe Pflichtverletzung hat zuschulden kommen lassen oder sich zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte als ungeeignet erwiesen hat.
§ 14 Beschlußfassung in der Vereinsleitung
Die Vereinsleitung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind.
Sie faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
§ 15 Aufgaben der Vereinsleitung
Die Vereinsleitung ist zuständig für die Führung aller Vereinsgeschäfte, soweit diese nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand zugewiesen sind. Insbesondere obliegt ihr:
1. Erstellung des Tätigkeitsberichtes.
2. Vorprüfung des Kassenberichtes.
3. Aufstellung des Haushalts- und Arbeitsplanes für das kommende Jahr.
4. Vorschlag über die Höhe des Vereinsbeitrages.
5. Vorbehandlung aller bei der Mitgliederversammlung zu klärenden Fragen und Anträge.
6. Verbescheidung von Widersprüchen nach § 3 und § 5.
§ 16 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden des Vereins.
Der Vorstand verwaltet sein Amt grundsätzlich unentgeltlich. In besonderen Fällen kann ihm im Verhältnis ihrer Mühewaltung eine von der Vereinsleitung festzusetzende Vergütung und der Ersatz barer Auslagen gewährt werden.
Der 1. und der 2. Vereinsvorsitzende vertreten, jeweils allein, den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im lnnenverhältnis gilt, daß der 2. Vereinsvorsitzende sein Vertretungsrecht erst wahrnimmt, wenn der 1. Vereinsvorsitzende verhindert ist.
§ 17 Aufgaben des Vorstandes
Vereinsintern gilt, daß der 1. und der 2. Vereinsvorsitzende den Verein in Angelegenheiten mit einem Geldwert bis zu DM 500 vertreten, darüber hinaus nur mit Zustimmung der Vereinsleitung. Sie erteilen Zahlungsanweisungen.
Der 1. Vereinsvorsitzende beruft die Sitzungen der Vereinsleitung und der Mitgliederversammlung ein und leitet sie. Er führt die laufenden Geschäfte nach der Satzung, nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, der Vereinsleitung sowie nach den Beschlüssen des Kreis-, Bezirks- und Landesverbandes. Er gibt dem Schriftführer Anweisung über den alljährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht.
§ 18 Betriebsmittel
Die zur Erfüllung der Vereinszwecke nötigen Mittel werden beschafft durch:
1. Mitgliederbeiträge.
2. Spenden und sonstige Zuwendungen.
3. Einnahmen aus Vermögen, Unternehmungen und Veranstaltungen des Vereins.
§ 19 Jahresmitgliedsbeitrag
Der Jahresmitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem von der Mitgliederversammlung festgesetzten Vereinsbeitrag und den Beiträgen an die übergeordneten Verbände.
§ 20 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 21 Aufgaben des Kassiers
Der Kassier führt die Kassengeschäfte des Vereins. Er darf keine Zahlung leisten ohne Anweisung des Vereinsvorsitzenden. Er hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1 . Sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins nach den Anweisungen des Vereinsvorsitzenden zu tätigen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind in ein Kassenbuch einzutragen. Die Belege sind mit der Ziffer des Kassenbucheintrags zu versehen und zu sammeln.
2. Die Jahresrechnung nach Jahresschluß so zeitig anzufertigen, daß sie der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann.
3. Ein Verzeichnis über das Vermögen des Vereins anzulegen und es stets auf dem laufenden zu halten.
4. Die Mitgliederbeiträge rechtzeitig einzuziehen.
§ 22 Aufgaben des Schriftführers
Der Schriftführer erledigt alle schriftlichen Arbeiten des Vereins nach den Weisungen des Vereinsvorsitzenden. Über alle Versammlungen und Sitzungen des Vereins hat er Protokolle anzufertigen. Alle Niederschriften sind vom Vereinsvorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Der Schriftführer fertigt am Jahresschluß im Einvernehmen mit dem Vereinsvorsitzenden den Tätigkeitsbericht so zeitig, daß er der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann.
§ 23 Satzungsänderung - Auflösung des Vereins
1 . Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins, die nicht von der Vereinsleitung ausgehen, bedürfen der Unterschrift von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder und müssen mindestens vier Wochen vor der beschließenden Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
2. Zur Satzungsänderung und zur Auflösung des Vereins ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an die Stadt Würzburg zur Verwendung im Bereich der Landespflege.
§ 24 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt mit dem Tag der rechtsgültigen Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
1. Der Obst- und Gartenbauverein Heidingsfeld erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder zur Erfüllung des in seiner Satzung genannten Vereinszwecks unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV).
Folgende Mitgliedsdaten werden erfasst: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Mandatsreferenz, Eintrittsdatum, Austrittsdatum und ggf. Datum und Titel von Ehrungen und Funktionen im Verein.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
3. Als Mitglied im Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V., in der u.a. die Vereinshaftpflicht sowie eine Garten-Unfallversicherung für unsere Mitglieder eingeschlossen ist, ist der Obst- und Gartenbauverein Heidingsfeld verpflichtet, folgende personenbezogene Daten an den Landesverband zu übermitteln: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und ggf. Funktion im Verein.
4. Der Verein kann u.a. im Vereins-Informationskasten oder der Vereinshomepage über
Ehrungen, Jubiläen und besondere Ereignisse seiner Mitglieder und des Vereins berichten. Hierbei können Fotos von Mitgliedern und eventuell folgende personenbezogene Daten veröffentlicht werden: Name, Dauer der Vereinszugehörigkeit, ggf. Funktion im Verein und, soweit diese in direkten Zusammenhang mit dem Ereignis stehen, Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen und Wahlen darf der Verein mit dazugehörige Fotos unter Angabe von Name, Funktion im Verein, Dauer der Vereinszugehörigkeit auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Bei Funktionären kann ebenfalls Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse auf der Vereinshomepage und in Vereinsinformationen veröffentlicht werden.
5. Im Hinblick auf Ehrungen, Jubiläen und besondere Ereignisse kann jedes Mitglied gegenüber dem Vorstand Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Einzelfotos (z.B. bei Ehrungen) sowie der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einlegen. Ein Widerspruch ist dem Verein immer schriftlich mitzuteilen.
6. Mitgliederlisten werden in gedruckter Form oder als Datei an Funktionsträger des Vereins herausgegeben, soweit deren Funktion oder Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erforderlich macht. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Würzburg, 18.10.2016
Obst- und Gartenbauverein Heidingsfeld